ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.     Die Partner der Borenius Rechtsanwälte, eine finnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung. sind Mitglieder des Finnischen Anwaltsvereins. Auch andere Rechtsanwälte und Volljuristen der Kanzlei folgen den Regeln und Richtlinien des Finnischen Anwaltsvereins betreffend der ethischen und juristischen Verhaltensweisen für Rechtsanwälte.

2.     Bei der Ausführung eines Auftrags gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Geschäftsbedingungen des Mandanten gegenüber vorrangig sind, es sei denn, es wird im Einzelfall mit dem Mandanten diesbezüglich schriftlich etwas anderes vereinbart.

3.     Jeder Auftrag wird von einem, dem Mandanten gegenüber verantwortlichen Rechtsanwalt betreut. Der verantwortliche Rechtsanwalt entscheidet über die erforderlichen internen und externen personellen und anderen Ressourcen. Die Nutzung externer Ressourcen ist gesondert mit dem Mandanten abzustimmen, es sei denn,  eine Absprache ist wegen Gewährleistung einer reibungslosen und effektiven Auftragserfüllung nicht möglich.  

4.     Der rechtliche Inhalt unserer Dienstleistungen basiert auf dem finnischen Recht. Die Stellungnahmen und Anweisungen, die wir bei der Auftragsausführung vertreten, sind ausschließlich auf das finnische Rechtssystem zurückzuführen, es sei denn, es wird mit dem verantwortlichen Rechtsanwalt etwas anderes vereinbart.

5.     Unsere Dienstleistungen unterliegen der von uns herausgegebenen Preisrichtlinie, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. Bei fortlaufenden Aufträgen und bei Aufträgen die mehr Aufwand bzw. eine Vielzahl von  Maßnahmen erfordern, erfolgt die Abrechnung nach Stundensätzen. Weitere Informationen hinsichtlich der Abrechnung sind von den jeweiligen verantwortlichen Rechtsanwalt erhältlich. Das Honorar kann erhöht werden, wenn der Auftrag (i) aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, besonders eilbedürftig ist oder außerhalb der ordentlichen Arbeitszeit zu erledigen ist, (ii) außergewöhnlich schwierig ist oder besondere Sach- oder Fachkenntnisse oder Erfahrung benötigt, (iii) spezielle Bedeutung für den Mandanten hat, oder (iv) ein großes Interesse des Mandanten anhaftet.   Liegt keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung vor, so sind die Kostenvoranschläge zum Preis der Auftragserfüllung unverbindlich.

6.     Unser Honorar bestimmt sich nach dem Preisrichtlinie, Vereinbarung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es ist unabhängig von der Erstattung der Rechtsschutzversicherung des Mandanten. Wir fakturieren unsere Mandanten auch in den Angelegenheiten direkt, in den Rechtsschutzversicherung in Betracht kommt.

7.     Unsere Rechnungsstellung erfolgt monatlich, wenn nicht ein anderes Rechnungslegungssystem vereinbart wird. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tagen. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich berechnet und zudem eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 4% des Auftragsvolumens erhoben. Die Aufwandsentschädigung deckt unsere allgemeinen Bürokosten, die für die Auftragsausführung erforderlich sind. Nach Ansicht des Appellationsgerichts Helsinki kann die Aufwandentschädigung nicht im Rahmen des Prozesskostenerstattungsanspruch gegen die gegnerische Partei geltend gemacht werden. Zuzüglich dem Honorar und der Aufwandentschädigung hinaus werden mit dem Auftrag verbundenen direkten externen Spesen in Rechnung gestellt.  

8.     Bei der elektronischen Kommunikation und Internetbenutzung folgen wir den Empfehlungen des Finnischen Anwaltsvereins. Auf Verlangen des Mandanten schützen wir alle ausgehende Emails mit einem Kryptoprogramm.

9.     Wichtige Dokumente und Informationen eines Auftrags werden gemäss den für Rechtsanwälte geltenden Vorschriften aufbewahrt. Nach Abschluss des Auftrags werden die Originaldokumente dem Mandanten zurückgegeben und die restlichen Dokumente und Materialien gemäss den Regeln und Empfehlungen des Finnischen Anwaltsvereins vernichtet. Für eine umfangreichere und längere Aufbewahrung von Dokumenten als die vorgeschriebene, wird dem Mandanten eine zusätzliche Gebühr gemäss unserer Preisrichtlinie in Rechnung gestellt.

10.     Die Haftung der Borenius Rechtsanwälte, eine finnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung und ihrer Partner gegenüber dem Mandanten ist bei der Abwicklung eines Auftrages beschränkt auf das höhere: entweder Zweihunderttausend (200.000,00) Euro oder das Honorar, das für die Auftragsausführung entrichtet wurde.

11.     Bei den Aufträgen von börsennotierten Unternehmen wenden wir unsere firmeninternen Regel über Insider-Angelegenheiten an und führen ein Insiderverzeichnis. Weitere Informationen über den genauen Inhalt unserer Insider-Richtlinien sind von dem verantwortlichen Rechtsanwalt erhältlich.

12.     Die Auftragsverhältnisse unterliegen dem finnschen Recht. Der ausschliessliche Gerichtsstand für alle auftragsbezogene Streitigkeiten ist das Amtsgericht Helsinki.

13.     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 1.10.2010 gültig.