Kartell- und Wettbewerbsrecht, Fusionskontrolle
Die B&K- Anwälte verfügen über aktuelle Erfahrungen des Kartell- und Wettbewerbsrechts und des Marketingrechts aus einer großen Anzahl industrieller Bereiche. Die Kartell- und Marketingrechtsgruppe von B&K konzentriert sich auf die folgenden Bereiche:
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- Geregelte/gebundene Märkte
- Marketingrecht
- Vergaberecht
- Staatliche Beihilfen
Die Begründung für die Kombination von Kartell- und Marketingrecht ist, dass die Auslegung des Rechts in diesen Bereichen tiefgreifende Kenntnisse einer großen Auswahl an Märkten verlangt. Zudem werden kartell-und wettbewerbsrechtliche sowie marketingrechtliche Streitigkeiten und vergaberechtliche Fälle vor dem finnischen Spezialgericht für Kartell-, Wettbewerbs-, Vergabe- und Marketingrecht ausgetragen.




